Angebot

„Bewusstheit ist der erste Schritt zur Veränderung.“

 

Angebot

Psychotherapie bietet einen geschützten Raum, um innezuhalten, sich selbst bewusster wahrzunehmen, eigene Muster zu verstehen und neue Perspektiven entstehen zu lassen.

In einem offenen und wertschätzenden Prozess begleite ich Sie dabei, Ihre persönlichen Themen und inneren Dynamiken besser zu verstehen sowie neue Möglichkeiten im Umgang mit sich selbst und anderen zu entwickeln. 

Eine Psychotherapie setzt keine klinische Diagnose einer psychischen Erkrankung voraus. Auch der Wunsch nach persönlicher Entwicklung, mehr Klarheit oder eine kurzzeitige Krise können Anlass sein, psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Hierzu biete ich Einzel-, Gruppen- und Online-Therapie an.

Einzeltherapie

Gruppentherapie

Online-Therapie

Akut Entlastungsgespräche

Meine Arbeitsschwerpunkte

Burnout, Erschöpfung und Prävention

Stress & Leistungsdruck

Depression

Persönlichkeitsstörungen 

Psychosomatische Beschwerden

Emotionsregulation, speziell Umgang mit unterdrückter Wut

Ängste

Zwänge

Bindungs- und Beziehungsthemen

Lebens- und Veränderungskrisen 

Selbstwert

Traumarbeit

 

Methode der Integrativen Gestalttherapie

„Wir erleben nicht nur mit dem Kopf – wir erleben als ganzer Mensch.“

Die Integrative Gestalttherapie betrachtet den Menschen als Einheit aus Körper, Emotionen und Gedanken. Diese Bestandteile können nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind als zusammengehörige Dynamik zu verstehen. 

Im Mittelpunkt steht das bewusste Wahrnehmen dessen, was im Hier und Jetzt entsteht: Welche Muster zeigen sich und welche Signale sendet mein Körper? Welche Bedürfnisse habe ich bisher übergangen? Welche Veränderungen entstehen aus dieser Bewusstheit?

Ziel ist mehr Bewusstheit über das Zusammenspiel aus Körper, Emotionen und Gedanken mit dem Fokus auf Selbstwirksamkeit und Handlungsmöglichkeiten.

 

Schweigepflicht

"Psychotherapeut:innen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet." 

(§ 15 Psychotherapiegesetz, Österreich)

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